Regeln für die Behandlung von Kundenreklamationen

Diese Regeln für die Behandlung von Kundenreklamationen wurden nach § 2079 ff. des Bürgergesetzbuchs Nr. 89/2012 Slg., in der jeweils geltenden Fassung erarbeitet und beziehen sich auf die von PENTASHOT EU s.r.o. angebotene Waren, die bei PENTASHOT EU s.r.o. gekauft wurden und seitens des Kunden ordnungsgemäß reklamiert wurden.

Jedem Artikel, der bei PENTASHOT EU s.r.o. (nachfolgend nur der „Verkäufer“ genannt) gekauft wurde, wird eine Rechnung und ein Lieferschein oder eine Barzahlungsquittung mit der Spezifikation des Produktes beigefügt, die gleichzeitig als Garantieschein dienen. Durch die Übernahme der Ware bestätigt der Käufer seine Zustimmung zu den Garantiebedingungen des Verkäufers. Falls der Käufer die Ware nicht persönlich übernommen hat, gilt als Übernahme der Ware der Zeitpunkt, an dem die Ware durch den Käufer oder den Vertreter des Käufers von dem Frachtführer (gegen Unterschrift auf dem Lieferschein) übernommen wird.

Der Verkäufer haftet für Mängel, die während der gesetzlichen Garantiefrist auftreten. Für die Lieferung seiner eigenen Produkte leistet der Verkäufer eine Garantie von 24 Monaten ab der Übernahme der Ware durch den Käufer. Auf die Lieferungen von Produkten anderer Hersteller beziehen sich die Garantien nach den Geschäfts- und Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller.



II.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme, gegebenenfalls bei der Beförderung der Ware durch einen Frachtführer unverzüglich nach der Lieferung an den Bestimmungsort auf Mängel zu untersuchen. Wenn der Käufer Mängel an der Ware unverzüglich nach deren Lieferung an den Bestimmungsort feststellt, ist er verpflichtet, die Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen.

Wenn der Käufer einen Mangel an der Ware vor deren Nutzung entdeckt, reklamiert er die Ware schriftlich direkt bei dem Verkäufer. Der Käufer soll bei der Reklamation einen gültigen Verkaufsbeleg zusammen mit weiteren Dokumenten oder Angaben vorlegen, die zur Erledigung der Reklamation nötig sind (Lieferschein, Rechnung, Einnahmebeleg, Schadensbericht, Barzahlungsquittung usw.). Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Reklamationsbericht anzufertigen. Die Reklamation wird seitens des Verkäufers unverzüglich und im Falle einer fraglichen Reklamation nicht später als innerhalb von 30 Kalendertagen ab der Geltendmachung der Reklamation bei dem Verkäufer behandelt, er sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

Rügt der Käufer einen Mangel an der Ware, der entweder direkt bei deren Nutzung oder erst nachfolgend aufgetreten ist, soll er die Ware immer schriftlich reklamieren. Entdeckt der Käufer einen Mangel bei der Nutzung der Ware, ist er verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Die Reklamation muss nicht in vollem Umfang anerkennt werden, wenn die Ware trotz ihrer Mangelhaftigkeit genutzt wurde. Außer der im vorstehenden Absatz genannten Dokumente müssen bei der Reklamation noch weitere Dokumente dem Verkäufer vorgelegt und die von dem Verkäufer geforderten Angaben mitgeteilt, die für die Behandlung der Reklamation nötig sind, wie z. B. ein Muster der zu reklamierenden Ware, Detailangaben zur Verwendung der Ware, Art der Lagerung der Ware, Fotodokumentation und ähnliche. Der Verkäufer ist verpflichtet, ein Reklamationsbericht anzufertigen, das außer anderem Folgendes beinhalten wird: Spezifikation des Produktes, Art und Ort der Erwerbung der Ware, Identifizierung des Käufers.

Der Käufer ist verpflichtet, die zu reklamierende Ware innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Reklamation bereits erledigt wurde.

Im Falle eines Ersatzes oder einer Reparatur der Ware, wenn die Reklamation nicht unverzüglich erledigt wird, ist der Käufer verpflichtet, die ersetzte oder reparierte Ware spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach dem Eingang der Aufforderung zu ihrer Übernahme von dem Verkäufer zu übernehmen, es sei denn, dass zwischen dem Verkäufer und dem Käufer etwas anderes vereinbart wurde. Bei Nichtbeachtung dieser Frist wird die gegenständliche Ware bei dem Verkäufer auf Kosten des Käufers gelagert.


III.


Der Verkäufer und der Käufer haben sich darüber geeinigt, dass die Reklamation als berechtigt nur dann anerkennt werden kann, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der Käufer muss immer ein Dokument vorlegen, mit dem der Einkauf der Ware belegt wird,
  • es muss immer der spezifische Mangel angezeigt werden,
  • die Ware muss in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation, den einschlägigen technischen Normen und Sicherheitsvorschriften verwendet werden,
  • die Ware darf nicht unter Bedingungen verwendet werden, die aufgrund ihres Charakters jede Verwendung der Ware ausschließen
  • der Mangel wurde nicht durch eine Naturkatastrophe und Wettereinflüsse oder durch gewaltsame Beschädigung verursacht.

Bei Nichterfüllung der Reklamationsbedingungen und bei der Nichteinhaltung der Reklamationsverfahren nach diesem Leitfaden für die Behandlung von Kundenreklamationen wird die Reklamation nicht anerkannt. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, von dem Käufer eine Rückerstattung von vernünftigen Kosten zu fordern, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Reklamation entstanden sind.


IV.


Diese Regeln für die Behandlung von Kundenreklamationen treten in Kraft am 01.01.2017 und heben alle vorherigen Bestimmungen und Verfahren auf, die sich auf die Erledigung von Reklamationen und die Garantie für die Waren beziehen.

Das Unternehmen PENTASHOT s.r.o. behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Regeln für die Behandlung von Kundenreklamationen vorzunehmen.